AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER-UND REPARATURBEDINGUNGEN:


1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der IHP GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr David Patzke, Von-Miller-Straße 4, 63477 Maintal-Bischofsheim, Telefon, (06183) 8039400, Mail abwicklung@hochwasserschutz-profis.de (im
Folgenden kurz IHP GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

2. Widerrufsrecht für Verbraucher (§§ 355, 312g BGB)
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.


I. Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Handelt es sich um einen Warenkauf, beginnt die Frist mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat.
II. Ausübung des Widerrufsrechts
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierzu das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Der Widerruf ist zu richten an:
IHP GmbH vertreten durch den Geschäftsführer David Patzke
Von-Miller-Str. 4, 63477 Maintal
E-Mail: abwicklung@hochwasserschutz-profis.de

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung vor Ablauf der Frist.


III. Folgen des Widerrufs
Wird der Vertrag widerrufen, erstatten wir alle empfangenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten aufgrund anderer als der günstigsten Standardlieferung), binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wurde eine Lieferung vereinbart, können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder der Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung erbracht hat.

Die Rücksendung hat unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Abgabe der Widerrufserklärung, an uns zu erfolgen. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sperrige Güter oder
Speditionsware werden von uns abgeholt. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von 150€.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist

IV. Ausschluss bzw. Erlöschen des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über:

  • Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB),
  • versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe
    geeignet sind, wenn ihre Versiegelung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB),
  • Dienstleistungen, nach vollständiger Erbringung der Leistung, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Frist begonnen wird und ihm bekannt ist, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

Dieser Ausschlussgrund liegt zum Beispiel dann vor, wenn:

  • Hochwasserschutz-Komponenten wie Fenster, Türen, Haustüren oder sonstige durch uns vertriebene Hochwasserschutz-Komponenten nach erfolgter Messung bei Ihnen vor Ort oder auf Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Maßangaben speziell zur Verwendung an Ihrem Gebäude hergestellt bzw. angefertigt
    und geliefert werden.

3. Kein Widerrufsrecht für Unternehmer (§ 14 BGB)
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB haben kein Widerrufsrecht. Ein solches besteht ausschließlich gegenüber Verbrauchern.
Mit Absenden der Bestellung bestätigt der Kunde, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen.

4. Vertragsschluss
Bestellungen des Kunden bei IHP GmbH, stellen lediglich ein Angebot an IHP GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch die IHP GmbH. Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
Die Annahme erfolgt durch IHP GmbH mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.


5. Lieferung
IHP GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.


6. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt.
IHP GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Fälligkeit der Zahlung: Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. 

Verzugseintritt: Der Kunde gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Verbraucher werden hierauf in der Rechnung gesondert hingewiesen.

Mahnverfahren: Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, folgende Mahnstufen anzuwenden:

  • Zahlungserinnerung (kostenfrei): Erfolgt 7 Tage nach Fälligkeit, ohne Gebühr.
  • Erste Mahnung: Erfolgt nach weiteren 7 Tagen (insgesamt 14 Tage nach Fälligkeit). Hierfür erheben wir eine Gebühr von 12,50 €.
  •  Zweite Mahnung (Letzte Mahnung): Erfolgt nach weiteren 7 Tagen (insgesamt 21 Tage nach Fälligkeit).
    Hierfür erheben wir eine Gebühr von 12,50 €.

Weitere Maßnahmen: Bleibt auch die zweite Mahnung erfolglos, behalten wir uns vor, ein Inkassounternehmen zu beauftragen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Die hierdurch entstehenden Kosten sind zusätzlich vom Schuldner zu tragen.
Abweichende Vereinbarungen: Abweichende Zahlungsziele oder Mahnregelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von IHP GmbH (nachfolgend: Vorbehaltsware).

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von IHP GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher IHP GmbH gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an IHP GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den
Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht. Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von IHP GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung
der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von IHP GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde IHP GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an IHP GmbH ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die IHP GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

Auf Verlangen von IHP GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und IHP GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. IHP GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von IHP GmbH freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.


7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
Die Gewährleistung für die Dichtigkeit und bezüglich des Schutzes vor Wassereintritt beschränkt sich lediglich auf die von der IHP GmbH montierten Produkte. Gleiches gilt für Bauteile, die vor den Produkten der IHP GmbH montiert sind, die Verhinderung, bzw. Einschränkung des Wassereintritts wird erst ab dem montierten Produkt
der IHP GmbH gewährleistet. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Acrylschott vor das Fenster des Kunden montiert wurde und es zum Wassereintritt am Fenster kommt. Sofern das Acrylschott die vereinbarte Dichtigkeit gewährleistet, sind weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen. Eine
Überprüfung des Mauerwerks und der umliegenden Bauteile wird grundsätzlich nicht durchgeführt und fällt dementsprechend nicht unter die Gewährleistungspflichten der IHP GmbH.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume oder sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung oder Lagerung entstehen. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen sowohl bei Kunststoff- als auch bei Holzfenstern sind materialbedingt und stellen keinen Mangel dar. Im Übrigen gilt als Beschaffenheit der Ware ausschließlich die Produktbeschreibung. Öffentliche Anpreisungen, Äußerungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben
keine vertragsgemäßen Beschaffenheitsangaben der Ware dar.

Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter
Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

Ist der Kunde Unternehmer entscheidet IHP GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.


8. Erweiterte Gewährleistung
Sofern dem Kunden durch IHP GmbH eine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Gewährleistung gewährt wird, ist IHP GmbH berechtigt, nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eine Nachprüfung am Leistungsort durchzuführen. Hierzu ist der IHP GmbH vom Kunden der Zugang zum Leistungsort zu gewähren.
Für den Fall, dass innerhalb der erweiterten Gewährleistung ein Mangel auftritt, ist der Kunde verpflichtet, dies IHP GmbH unverzüglich mitzuteilen. IHP GmbH entscheidet in diesem Fall über die Nacherfüllung, im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des
Ausbaus einer mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

Sofern innerhalb der erweiterten Gewährleistung eine Begutachtung des Mangels und der hieraus entstandenen Schäden notwendig ist, ist die IHP GmbH berechtigt, einen Gutachter zu diesem Anlass zu bestellen.


9. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit IHP GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die IHP GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Falle von Schäden durch Wassereintritt beschränkt sich die Haftung der IHP GmbH lediglich auf diejenigen Schäden, die auf eine Leckage der durch die IHP montierten Einbauten (z.B. Fenster und Türen) zurückzuführen sind. Eine Haftung der IHP GmbH für Wasserschäden, die durch eine Leckage der umliegenden Bauteile, wie Mauerwerk oder sonstigen Bausubstanzen, ist ausgeschlossen. 

 

10. Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende  Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:
Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden.
Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse
von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO.
Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter dem Link https://eur-
lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021D0914&from=DE einsehen oder sich von dort zusenden lassen können.
Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau
gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Informationen finden Sie dazu auch unter
www.boniversum.de/bonipedia/ unter der Rubrik Datenlöschung. Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. 

Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben
Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen.
Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich mit den unten aufgeführten Kontaktdaten jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden.
Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Im Falle eines vermuteten Datenschutzverstoßes haben Sie das Recht, sich bei einer Landesdatenschutzaufsichtsbehörde zu
beschweren. Zuständig für die Creditreform Boniversum ist die Landesbeauftragte für Datenschutz NRW, Postfach 20 24 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.

Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben, bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum-Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei
 er Durchführung eigener Kreditentscheidungen.

Widerspruchsrecht:
Sie können nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (z. B. Frauenhaus oder Zeugenschutz), widersprechen. Ihren formlosen Widerspruch können Sie schriftlich an die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss oder per E-Mail an
selbstauskunft@boniversum.de richten.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke bei der Boniversum widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.

Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner bei der Boniversum ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de.
Den zuständigen Datenschutzbeauftragten der Boniversum erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de.
Hinweis auf die Einmeldung/Nutzung von nicht bezahlten Forderung für Scoring (§ 31 Abs. 2 BDSG-neu) Sofern die Forderung nicht bestritten wird, kann eine Berücksichtigung der Daten über diese nicht bezahlte Forderung unter den weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG-neu durch die Auskunftei Creditreform Boniversum bei der Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit erfolgen. Den Gesetzeswortlaut des § 31 Abs. 2 BDSG-neu finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/.


11. ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN BEI BEAUFTRAGUNG EXTERNER MONTAGEUNTERNEHMEN
Es gelten die Regelungen dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des
Vertragspartners ausgeführt werden.


12. Kosten
Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner mit einem Betrag in Höhe von EUR 150 berechnet, soweit die
Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Montage die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich darüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des
Reparaturauftrages umfasst waren. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.


13. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.


14. Mitwirkungspflichten
Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, im Falle von vereinbarten Terminen anwesend zu sein und der IHP GmbH Zutritt zu den zur Erbringung der Leistungen notwendigen Räumlichkeiten zu ermöglichen. Für den Fall einer unangekündigten Abwesenheit hat der Kunde und sofern der Kunde diese
Abwesenheit zu vertreten hat, die IHP GmbH berechtigt, die Aufwendungen, die hierdurch entstehen, in Höhe von EUR 150 in Rechnung zu stellen.

Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist IHP GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen
vorzunehmen. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

15. Frist für die Ausführung der Montage
Die Angaben von IHP GmbH über den Fertigstellungstermin beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich. In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Lieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen
angemessen.
Sofern eine verbindliche Monatsfrist zwischen dem Kunden und der IHP GmbH vereinbart worden ist und es zur Verzögerungen der Montagearbeiten kommt, die in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen und nicht durch vertretbaren Gründen nachvollziehbar sind, ist IHP GmbH berechtigt, die hieraus entstanden Aufwendung
pauschal in Höhe von EUR 100 in Rechnung zu stellen. Gleichfalls wird dem Kunden ein Nachlass in Höhe vom EUR 100 gewährt, sofern die Verzögerung in den Verantwortungsbereich der IHP GmbH fällt und keines der in Ziffer 5.2 genannten betrieblichen Behinderungen vorliegt.


16. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit
Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten
geltend zu machen.

17. Erweitertes Pfandrecht
IHP GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

18. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage IHP GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von IHP GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von IHP GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt,
wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von sanierungsbedürftigen Teilen unterbleibt.


19. Nachprüfungen des Kunden
Sollte der Kunde Nachprüfungen der Wasserbeständigkeit von den montierten Produkten durch die IHP GmbH durchführen, darf die Nachprüfung nicht länger als 60 Minuten durchgeführt werden, da sonst Schäden am Mauerwerk und den umliegenden Bauteilen entstehen können.


20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
IHP GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der IHP GmbH und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerde Systems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme
zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. kontaktieren.


KONTAKT:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein mail@verbraucher-schlichter.de Telefon: 07851 / 795 79 40 Fax: 07851 / 795 79 41


GELTENDES RECHT
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und
senden Sie es zurück.)

  • An [IHP GmbH, Herr David Patzke, Leipziger Straße 49, 63526 Erlensee]:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
    der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.
Ausschluss bzw. Erlöschensgründe des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die Produkte eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§312g Abs. 1 Nr. 1 BGB).
Diese Ausschlussgrund liegt zum Beispiel dann vor, wenn Hochwasserschutz-Komponenten wie Fenster, Türen, Haustüren oder sonstige durch uns vertriebene Hochwasserschutz-Komponenten nach erfolgter Messung bei Ihnen vor Ort oder auf Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Maßangaben speziell zur Verwendung an Ihrem Gebäude hergestellt bzw. angefertigt und geliefert werden.